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News2019-01-21T16:48:25+01:00

Transparenzregister ab dem 1. Oktober 2026

Ab 1. Oktober 2026 gilt das neue Transparenzregister – und viele KMU sind betroffen.

AG, GmbH, Genossenschaften und Kommandit-AG müssen dem Bund melden, wer wirtschaftlich hinter dem Unternehmen steht. Das Register ist nicht öffentlich, die Meldung aber Pflicht.

Das Wichtigste in Kürze:
→ Gemeldet werden natürliche Personen mit mindestens 25 % Kapital oder Stimmen (oder anderweitiger Kontrolle)
→ Die ersten Fristen laufen bereits am 31. Dezember 2026 ab
→ Achtung: Wer nach dem 1. Oktober etwas im Handelsregister ändert, muss innert eines Monats melden
→ Die Meldung erfolgt kostenlos über EasyGov

In unserem Merkblatt finden Sie alle Fristen, die nötigen Angaben und den Ablauf der Meldung auf einen Blick. Ausserdem können Sie mit unserem Transparenzregister-Checker eine erste Einordnung für Ihre Situation selbst durchführen.

Fragen zu Ihrer Situation? Wir prüfen Ihre Beteiligungsverhältnisse und unterstützen Sie im Prozess der Eintragung im Transparenzregister.

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Hier unser Merkblatt zum Thema Umstrukturierungen

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